Kurtaxe
Wie überall in Frankreich ist am Ende Ihres Urlaubs oder Ihrer Geschäftsreise eine Kurtaxe an Ihren Vermieter zu entrichten. Die Kurtaxe wird pro Person und Übernachtung berechnet.
Wer erhebt die Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird von den Beherbergungsbetrieben eingezogen und vollständig an Clermont Auvergne Métropole abgeführt.
Wohin fließt das Geld und wie wird es verwendet?
Die Einnahmen aus der Kurtaxe werden ausschließlich für die Verbesserung Ihres Urlaubsortes aufgewendet:
- Betrieb der Touristeninformation der Metropolregion mit ihren verschiedenen Empfangsstellen und dem gesamten Serviceangebot (touristische Informationen, Gruppenreisen, Kongresse, digitales Marketing usw.).
- Permanente Verbesserung des Empfangs in Ihrer Touristeninformation durch Qualitätsmanagement und Klassifizierungen.
- Organisation von Aktionen zur Tourismusförderung, wie z. B. kulturelle Veranstaltungen und Führungen von denen Sie direkt profitieren können.
- Gestaltung der Webseite und Herausgabe von Informationsbroschüren, praktischen Führern und Begleitmaterial für Besichtigungen in Französisch und anderen Sprachen.
Die Kurtaxe kommt Ihnen also direkt zugute!
Wie hoch ist die Kurtaxe und wer ist von der Zahlung freigestellt?
Die Höhe der Kurtaxe wird vom Gemeindeverbandsrat Clermont Auvergne Métropole pro Übernachtung und Person im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres festgelegt.
Hotels, Aparthotels und Ferienwohnungen
- Luxushotel und andere Einrichtungen mit gleichwertigen Klassifizierungsmerkmalen: 3,00 €
- 5-Sterne-Hotel und -Aparthotel, 5-Sterne-Ferienwohnung: 2,00 €
- 4-Sterne-Hotel und -Aparthotel, 4-Sterne-Ferienwohnung: 1,40 €
- 3-Sterne-Hotel und -Aparthotel, 3-Sterne-Ferienwohnung: 1,10 €
- 2-Sterne-Hotel und -Aparthotel, 2-Sterne-Ferienwohnung: 0,90 €
- 1-Stern-Hotel und -Aparthotel, 1-Stern-Ferienwohnung: 0,70 €
- Ferienwohnung ohne Klassifizierung: 0,40 €
- Hotel und Aparthotel ohne Klassifizierung: 0,50 €
Campingplätze und Wohnwagenstellplätze
- Mit 3, 4 oder 5 Sternen: 0,45 €
- Mit 1 oder 2 Sternen und ohne Klassifizierung: 0,20 €
- Stellplatz auf Wohnmobil-Servicestationen und Touristenparkplätzen pro 24 Stunden: 0,45 €
Fremdenzimmer
Einheitstarif: 0,70 €
Privatzimmer
Hotels, Residenzen, möblierte Unterkünfte, Gastfamilien oder jede andere Form der Unterkunft.
Einzelpreis: 3,5 % des Betrags ohne Steuern pro Nacht/Person (maximal 3 €/Nacht/Erwachsener).
Freistellungen (gegen Vorlage eines Nachweises)
– Minderjährige Personen (unter 18 Jahren);
– Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags im Gebiet des Gemeindeverbands Clermont Auvergne Métropole;
– Personen in Notunterkünften oder provisorischen Quartieren;
– Personen in Unterkünften, deren Miete weniger als 1 € beträgt.
Wie können Sie Widerspruch gegen die Zahlung der Kurtaxe einlegen?
Wenn Sie meinen, dass Sie die Kurtaxe zu Unrecht gezahlt haben oder Ihr Gastgeber nicht den richtigen Tarif berechnet hat, können Sie bei Clermont Auvergne Métropole unter +33 (0)4 43 76 22 33 die Rückerstattung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise beantragen.
INFOS & KONTAKT
Clermont Auvergne Métropole
Direction du Tourisme et des Relations internationales
Régie taxe de séjour
64-66 avenue de l’Union Soviétique, BP 231
63000 Clermont-Ferrand Cedex 1
Tel. : 04 43 76 22 33